Künstliche Befruchtung

Künstliche Befruchtung

Dr. Rotmann wendet in seiner Frauenarzt Praxis in Rodgau die Methode intrauterine Insemination (Übertragung des männlichen Samens in den Genitalktrakt der Frau, Abkürzung „IUI“) zur künstlichen Befruchtung der Frau an.

Eine künstliche Befruchtung ermöglicht Paaren mit Kinderwunsch trotz zuvor erfolgloser Versuche schwanger zu werden. Insbesondere wenn körperliche Ursachen der Grund für die Kinderlosigkeit sind, hilft die künstliche Befruchtung den Traum vom Schwanger werden zu erfüllen.

Ablauf der Intrauterine Insemination (IUI)

Zunächst wird eine ausführliche Hormonanalyse durchgeführt. Der optimale Zeitpunkt für die Blutentnahme ist ca. 3 Wochen nach der letzten Periode. Anschließend werden Medikamente zur Stimulation der Folikelreifung (Eizellenreifung). Diese werden ab dem 3. Zyklustag verabreicht .

Ab dem 10. Zyklustag ist eine Ultraschall-Untersuchung sinnvoll. Dabei wird der Patientin noch einmal Blut abgenommen um die hormonelle Situation zu überprüfen. In Abhängigkeit vom Ergebnis wird der Eisprung ausgelöst und anschließend die Insemination am 13. oder 14. Zyklustag durchgeführt . Dafür muss der Samen mit dem sogenannten „Swimm-Up-Verfahren aufgearbeitet werden. Anschließend wird, je nach Bedarf, die Lutealphase („Gelbkörperphase“, also der Zeitraum 15. – 27. Zyklustag) gegebenenfalls medikamentös unterstützt.

Als Experte für Naturheilverfahren kann Dr. Rotmann den Prozess auf Wunsch der Patientin ganzheitlich mit Maßnahmen aus der Naturheilkunde, wie beispielsweise Akupunktur oder pflanzlicher Therapie unterstützt werden.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Dr. Rotmann ist, genau wie jeder andere Frauenarzt in Deutschland, gesetzlich dazu verpflichtet, eine künstliche Befruchtung nur bei Ehepartnern oder festgefügten Partnerschaften, die seit mehr als einem Jahr erfolglos versuchen Schwanger zu werden, durchzuführen.

Die künstliche Befruchtung ist in Deutschland zugelassen und wird von Dr. Rotmann als vielversprechende Methode empfohlen, Schwanger zu werden. Dabei ist jedoch das Embryonenschutzgesetz dringend zu beachten.

Für die medizinische Herbeiführung einer Schwangerschaft mittels Insemination müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Krankenkasse die Kosten für zumindest 50 % übernimmt. Dazu zählen:

  • Erfolglosigkeit anderer Behandlungsmethoden (z. B. Zyklusberechnung, hormonelle Stimulation oder eine Fertilisationsoperation) sind ohne Erfolg geblieben
  • Die künstliche Befruchtung muss berechtigte Erfolgsaussichten haben.
  • Die Partner müssen eine Ehe führen.
  • Es dürfen nur Eizellen der Frau verwendet werden.
  • Frauen müssen mindestens das 25. Lebensjahr vollendet und das 40. Jahr nicht überschritten haben.
  • Männer dürfen das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Wir in der Praxis rechnen diese Behandlung laut der GOÄ (Privat Leistung) ab und zwar zu so einem niedrigen Abrechnungssatz. Das heißt, dass die Patienten im Prinzip so bezahlen als ob der Kassenanteil schon abgezogen wäre.